GHF MS Euro DiscoveryAktuellen Medienberichten zufolge ist nach der GHF MS Phoenix Cruiser eine weitere Schifffondsbeteiligung aus dem Hause GHF von der Insolvenz betroffen. Der aktuelle Insolvenzfall betrifft die GHF MS Euro Discovery, die 2008 als Private Placement vertrieben wurde. Infolge Zahlungsunfähigkeit wurde über das Vermögen der Reederei MS Euro Discovery GmbH & Co. KG die vorläufige Zwangsverwaltung angeordnet. Angesichts dieser Situation droht den Anlegern der Totalverlust ihres investierten Kapitals. Sie sind jedoch nicht schutzlos gestellt. Zunächst können die betroffen Anleger ihre Ansprüche im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend machen. Hierbei sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Alternativ können Anleger ihre individuellen Ansprüche von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Im Rahmen einer solchen rechtlichen Prüfung kann festgestellt werden, ob sich der Anleger vorzeitig von seiner Fondsbeteiligung trennen und Schadensersatzansprüche geltend machen kann. Schadensersatzansprüche können sich zum einen aus Prospekthaftung, zum anderen aufgrund Falschberatung ergeben. Eine Falschberatung liegt dann vor, wenn bei der Anlageberatung versäumt wurde, den Anleger ausreichend über die Risiken eines Schifffonds aufzuklären. Zu den typischen, aufklärungsbedürftigen Risiken eines Schiffsfonds zählen u. a. die Höhe der Weichkosten oder der Totalverlust. Nach der ständigen Rechtsprechung können Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank, den Anlageberater, die Initiatoren und den Vertrieb des Fonds gerichtet werden.
Christiana Franke Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung
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