2005 - Oberlandesgericht Hamburg: Bank muss Anleger Prospekt rechtzeitig vorlegen...Die Informationsverantwortung der Bank als Anlagevermittlerin gebietet es ihr, dem Kunden einen ggf. existierenden Beteiligungsprospekt unaufgefordert so rechtzeitig zur Verfügung zu stellen, dass er vom Inhalt des Prospekts noch vor Zeichnung der Anlage Kenntnis nehmen kann. |
News14.04.2016Empfehlungen für Anleger der MONTRANUS Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG (HL 143)
10.04.2016Neue Rechtsprechung des BGH kann Darlehensnehmern zu günstigen Zinsen verhelfen
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