2004 - Oberlandesgericht München: Nachschußverpflichtung muss eindeutig sein...Die Regelung im Gesellschaftsvertrag zur „Erhöhung des Kommanditkapitals einschließlich der Aufnahme neuer Gesellschafter mit neuer Einlage“, die mit drei Viertel Mehrheit beschlossen werden kann, ist keine eindeutige Regelung. Daher bedarf die Statuierung von Nachschusspflichten aufgrund des vertragsändernden Charakters eines einstimmigen Beschlusses aller Gesellschafter. Es besteht auch keine allgemeine Treuepflicht der Gesellschafter einem solchen Beschluss zuzustimmen.
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