2006 - Oberlandesgericht München: Schadensersatzansprüche gegen Vermittler von Falk-Fonds sind nicht verjährtOLG bestätigt Haftungsvorwurf gegen Falk-VermittlerDas OLG München hat einem Vermittler von mehrenen Beteiligungen der Falk- Unternehmensgruppe Schadensersatz zugesprochen. Streitgegenständlich waren Beteiligungen an dem Falk-Fonds 60 und der Falk Zinsfonds GbR. Der Anlageberater haftet dem Anleger nach Ansicht des Gerichts für seine Falschberatung. Deutlich wurde hier vor allem auf die nicht erfolgte Übermittlung der vollständigen Emissionsunterlagen hingewiesen. Zugleich bekräftigt der Senat die herrschende Meinung zur Verjährungsfrage in Altfällen. Die Verjährung beginnt nach Ansicht des Gerichts erst mit Kenntnis des Anlegers von Schaden und Schädiger. Somit können auch die Anleger Hoffnung schöpfen, die vor dem 01.01.2006 falsch beraten wurden. |
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