2006 - Landgericht Karlsruhe: DBVI-Anleger kann seine Beteiligung bei LBBW rückabwickelnAnleger verschiedener DBVI-Fonds, die durch die Treuhänderin Procurator Treuhand GmbH umfangreich vertreten wurden, können sich nach Auffassung des Landgerichts Karlsruhe auf die Unwirksamkeit des Darlehensvertrages nach dem Rechtsberatungsgesetz berufen. In dem entschiedenen Verfahren stritt ein Anleger der Deutschen Beamtenvorsorge Immobilienholding AG & Co. Zweite Deutschlandfonds KG mit der Landesbank Baden-Würtemberg (LBBW), die die Finanzierung des Eigenkapitals des Anlegers gewährte. Nach Auffassung des Gerichts kann die Bank ihr Darlehen nicht zurückfordern, sondern muss dem Kläger vielmehr € 15.000,00 zurückzahlen, Zug um Zug gegen Übertragung des Fondsanteil des Klägers an die Bank. Anleger, die ähnliche Sachverhalte erlebt haben, sollten sich fachkundig beraten lassen.
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